Das Buchen laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung gemäß § 6 Nr. 3 und § 6 Nr. 4 StBerG übernehmen wir gern für Sie.
- Erfassung, Buchung und Kontieren der laufenden Geschäftsvorfälle nach den gesetzlichen Bestimmungen des Steuerberatergesetzes (§ 6 Abs. 3 und 4 StBerG)
- strukturierte Archivierung Ihrer Unterlagen
- Führen des Kassenbuchs
- Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen und Bankbelege
- Technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials
- Übertragung der Buchungsdaten über entsprechende Schnittstellen an Steuerberater zum Zwecke der ordnungsgemäßen elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie zur Erstellung der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen
- Abstimmung und Besprechung der Monats- und Qartalsabschlüsse mit Ihnen.
- Nacharbeiten von Rückständen
Lohn- & Gehaltsabrechnung